Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: ITAS – Technika GmbH

Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlung
4. Lieferung
5. Sachmängel, Zurückbehaltungsrecht
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gerichtsstand
8. Sonstiges

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten auch für spätere Lieferung, ob dabei auf unser AGB Bezug genommen wird oder nicht.

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

Unsere Preise verstehenden sich netto ab Werk zzgl. Versand und Verpackungskosten und zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung zu zahlen. Bei Maschinenverkäufen sind die Preise und alle Entgelte spätestens bei Übergabe des Gegendstandes an den Kunden zur Zahlung fällig.

Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Die Lieferung erfolgt nur an die vereinbarte Stelle. Nachträgliche durch den Käufer veranlasste Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die durch Änderungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Im Falle berechtigter und fristgerechter Mängelrüge behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits gezahlt wurde.
Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstandenen Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt dann als Vorbehaltsware.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Schäden aller Art hinreichend zu versichern. Gleichzeitig tritt er alle Ansprüche aus der Versicherung an uns ab.
Bei Zahlungsverzug ist es uns gestattet, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Bremen, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Der Käufer willigt ein, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Soweit einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen gesetzlich unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Wir behalten uns vor bei Reparaturen, Ersatzteillieferungen und Aufarbeitungen keine original Ersatzteile zu verbauen bzw. zu liefern.
Und ggf. von Originalmaßen abzuweichen.